AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen VIP Tours Cabo Verde Lda 
1.Allgemeines
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam durch. Sie sind Gegenstand des Vertrags zwischen Ihnen und VIP Tours Cabo Verde. Mit ihrer Buchung – egal, ob diese schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgt – erkennen sie die AGB automatisch und ausdrücklich an.
VIP Tours Cabo Verde ist ein auf den Kapverdischen Inseln (Cabo Verde) eingetragener Reiseanbieter unter deutscher Leitung. Selbstverständlich stellen wir als deutsch geleitetes Unternehmen an uns selbst den Anspruch, unsere Gäste von unserer Seite aus zufriedenzustellen was Zuverlässigkeit, Qualität und Service betrifft. Nichtsdestotrotz möchten wir darauf hinweisen, dass die Kapverdischen Inseln trotz stetiger Fortschritte immer noch ein afrikanisches Entwicklungsland sind und von den Besuchern ein gewisses Maß an Verständnis, Geduld und Rücksichtnahme verlangt.
VIP Tours Cabo Verde tritt mit ihren Leistungen als Reiseveranstalter oder Reisevermittler auf. Im Falle einer vermittelten Reiseleistung gelten die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Airlines, Hotels etc.).
2. Anmeldung / provisorische Reservierung
Frühbuchen lohnt sich. Vor allem zu den Hauptreisezeiten sind erfahrungsgemäß viele Flüge und Hotels frühzeitig ausgebucht. Deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse, frühzeitig zu buchen um Ihr Wunschprogramm sicherzustellen.
Gerne gewähren wir Ihnen auch eine provisorische Reservierung (Option), die wir bis zu einem festzusetzenden Termin aufrechterhalten können.
3. Buchung und Vertragsabschluss
3.1.Abschluss des Reisevertrags
3.1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde VIP Tours Cabo Verde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen seitens VIP Tours Cabo Verde für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen bzw. das speziell für den Kunden erstellte Reiseangebot.
Werden bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich in der Buchungsbestätigung festzuhalten.
3.1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung der Reisekosten) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AGB gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
3.1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung durch VIP Tours Cabo Verde zustande, die in der Regel auf elektronischem Weg erfolgt.
3.1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von VIP Tours Cabo Verde vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb 7 Tagen die Annahme des neuen Angebots erklärt oder durch Anzahlung bestätigt.
3.1.5 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von VIP Tours Cabo Verde nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
4. Aus dem Reisevertrag ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten:
4.1.VIP Tours Cabo Verde
Als kapverdisches Unternehmen ist VIP Tours Cabo Verde nicht Mitglied eines Garantiefonds der europäischen Reisebranche. Trotzdem garantieren wir Ihnen die Durchführung der Reise, soweit diese von uns organisiert ist und unserem Einfluss unterliegt. Dies betrifft vereinbarte Leistungen wie Unterkünfte, Transfers per Minibus, Taxi oder Bus, Ausflüge, Wanderungen, Reiseleiter und Verpflegung, soweit diese Gegenstand des Programmes sind. Für Flugbuchungen treten wir lediglich als Vermittler auf, hier gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
4.2. Reiseteilnehmer (im Folgenden RTN genannt)
4.2.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich über die in seinem Fall anwendbaren, aktuellen Pass- und Visavorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Informationen für Einreisevorschriften für europäische Staatsbürger finden Sie auf der Web-Seite von VIP Tours Cabo Verde. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kapverde. VIP Tours Cabo Verde kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
4.2.2 Voraussetzungen
Der RTN muss die gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweils ausgeschriebene oder vereinbarte Reise mitbringen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie vor der Reise einen Arzt und informieren Sie den Reiseleiter, wo er im Bedarfsfall z.B. ihr Medikament findet. Im eigenen Interesse sowie dem der Mitreisenden ist der RTN angewiesen, den Reiseleiter bzw. Wanderführer rechtzeitig – über evtl. auch während der Reise auftretende – gesundheitliche Probleme zu informieren. Für Ihre Gesundheit tragen Sie alleine alle Verantwortung. Für Wanderreisen sind grundsätzlich Trittsicherheit und normale Schwindelfreiheit erforderlich. Des Weiteren ist die adäquate Ausrüstung, insbesondere Wanderschuhe, mitzubringen. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen, von einzelnen oder allen Wanderungen ausgeschlossen zu werden.
Die Teilnahme an den Wanderungen und Reisen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
5. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
5.1 Reisepreis
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem auf unserer Webseite veröffentlichtem Angebot bzw. dem spezifisch für Sie erarbeiteten Programm. Falls nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise pro Person und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
5.2 Reservierungs- und Beratungsgebühren
5.2.2 Kurzfristige Buchungen. Für kurzfristige Buchungen (weniger als 30 Tage vor Abreise) berechnen wir Ihnen einen Unkostenbeitrag von Euro 40.– pro Auftrag.
5.2.3 Gruppenreisen. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, hat VIP Tours Cabo Verde das Exklusivrecht auf die Veröffentlichung und Durchführung der von VIP Tours Cabo Verde entworfenen und angebotenen Reisen. Für die Ausarbeitung eines Programms für eine Gruppenreise berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 250,– Euro. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung ab 4 Personen gutgeschrieben.
5.2.4 Beratungsgebühren. Falls Ihnen VIP Tours Cabo Verde zu reinen Beratungszwecken zur Seite stehen soll, ohne dass Sie eine Leistung über uns buchen, dann erheben wir ab einem gewissen Aufwand (i.d.R. bei mehr als 5 Min) eine Beratungsgebühr von Euro 50.,-– pro angefangene halbe Stunde.
5.3 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
5.3.1 Anzahlung. Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Reisepreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisantritt gilt Ziffer 5.3.2. Restzahlung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern oder zu stornieren.
5.3.2. Restzahlung
Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor Abreise fällig. Im Falle von kürzerfristigen Buchungen sind mit Anmeldung 100% des Reisepreises fällig.
5.3.2.1 Bei Zu-Buchungen von Reiseteilnehmern weniger als 30 Tage vor Abreise ist der Betrag für diese Reiseteilnehmer sofort mit Buchung fällig.
5.3.3 Flüge
Die Tickets (i.d.Regel E-Ticket) der Flüge senden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung zu. Sind die Flüge im Reisepreis inbegriffen, kann die Höhe der Anzahlung von 30 % überstiegen werden. Das Reisepaket ist erst nach der Anzahlung definitiv gebucht.
5.4. Preisänderungen
5.4.1 Für die nachfolgend aufgeführten Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Angeboten von VIP Tours Cabo Verde angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar in den folgenden, bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten Änderungen: – Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) – neu eingeführte oder erhöhte allgemeinverbindliche Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen) – staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) – außerordentliche Preiserhöhungen von Hotels – plausibel erklärbare Druckfehler – Wechselkursänderungen
5.4.2. Falls VIP Tours Cabo Verde die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen VIP Tours Cabo Verde die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen, abzüglich der Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets, schnellstmöglich zurückerstatten.
6. Reiserücktritt / Umbuchung
6.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Stornierungsfristen (siehe 6.2.) erheben wir für Storno und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchen von Unterkünften) eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,00. – pro Person, jedoch maximal Euro 200,00. – pro Auftrag. Hinzu kommen die Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets (siehe 6.2.1.2. – Ausnahmen) sowie eventuelle Telefonkosten. Nach Beginn der Stornofristen gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 6.2.
6.2 Stornogebühren
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Reiseschutz-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Reisepreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 6.2.1. aufgeführt). 30 –15 Tage vor Anreise 30%, 14 – 8 Tage vor Anreise 50%, 07 – 01 Tage vor Anreise 80%, am Anreisetag 100%.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport und Bergungskosten beinhaltet.
6.2.1 Ausnahmen
Es gelten außerdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
6.2.1.1. Bei Rundreisen oder Programmen mit einer Mindestbeteiligung gilt: bei Storno 21 – 00 Tage vor Abreise sind 100% des Reisepreises zu bezahlen.
6.2.1.2. Bereits ausgestellte Flugtickets werden von den Fluggesellschaften nicht zurückgenommen. Im Falle einer Buchung, die Flüge beinhaltet, berechnen wir bei Stornierung, egal zu welchem Zeitpunkt diese erfolgt, zusätzlich zu den anteiligen evtl. anfallenden Stornogebühren den vollen Flugpreis.
6.3. No-show
Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 24 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen. Von VIP Tours Cabo Verde vermittelte Inlandflüge werden von VIP Tours Cabo Verde rückbestätigt.
6.4. Flüge
Bei nicht durch die Reiseschutzversicherung gedecktem Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die bei der Fluggesellschaft anfallenden Kosten (bis zu 100%) in Rechnung gestellt. Ferner wird Ihnen bei Umbuchungen oder Storno von Flügen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,00 pro Person, max. Euro 60,00– pro Buchungsauftrag berechnet.
6.4.1. Umbuchung von Flügen – es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Transportunternehmens plus Aufwand, wenn wir Ihnen bei der Umbuchung behilflich sind. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Bei Umbuchung auf einen höheren Tarif wird zusätzlich zu den Umbuchungskosten die Tarifdifferenz berechnet. Im umgekehrten Fall ist eine Rückerstattung der Tarifdifferenz nicht möglich. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich. Eine Umbuchung der Flüge auf eine andere Person ist nicht möglich.
6.5 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei VIP Tours Cabo Verde grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein kann oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften). Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise steht keine gesetzliche oder behördliche Anordnung entgegen. Diese Person und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Preises, sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstandenen Mehrkosten.
6.6 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch den RTN
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, kann Ihnen VIP Tours Cabo Verde den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir werden jedoch von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, sollten Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen. Unsere Reiseleitung wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
7. Haftungsausschluss
7.1. Die Teilnahme an den Wanderungen und Reisen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Weder VIP Tours Cabo Verde noch der Reiseleiter haften für auf der Reise entstehenden Verletzungen, Personenschäden, Sachschäden oder Krankheiten der Reiseteilnehmer.
7.1.1 VIP Tours Cabo Verde übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise. Dies gilt auch für den Fall von Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benutzung von Transportunternehmen erleiden.
7.1.2 Sachschäden. VIP Tours Cabo Verde übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Verlusten oder materiellen Beschädigungen, die während einer Reise mit VIP Tours Cabo Verde geschehen. Bei Schäden oder Verlusten, welche im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benutzung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, ist eine Haftung von VIP Tours Cabo Verde ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
7.1.3 Transportunternehmen. Bei Transporten zu Wasser, zu Land und in der Luft haftet allein der Transporteur für eventuell durch ihn verursachte Sachschäden, Verlust des Gepäcks, Personenschäden oder Tod.
7.1.4 Flüge. Bei Flügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaft. VIP Tours Cabo Verde hat keinen Einfluss auf Flugplanänderungen, Pünktlichkeit oder Durchführung der Flüge. Im Falle von Flugverspätungen oder Flugausfällen haftet VIP Tours Cabo Verde nicht für zusätzliche Kosten, die dem RTN dadurch entstehen können und auch nicht für durch Flugverspätungen bedingte Programmausfälle.
Gepäck: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen müssen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Außerdem ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von VIP Tours Cabo Verde anzuzeigen. Sollten für die Nachsendung evtl. verspätet angekommenen Fluggepäcks Kosten entstehen, trägt diese der RTN soweit sie nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden.
Höhere Gewalt: bei Flugverspätungen oder-Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (Wetter, Streik etc.) übernimmt auch die Fluggesellschaft in der Regel keine Kosten für Verpflegung, zusätzliches Hotelzimmer o.ä.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, sollten Sie am geplanten Tag nicht mehr weiterreisen können.
7.2. Gruppenreisen mit Mindestteilnehmerzahl
Wenn für Ihre Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist und diese nicht zustande kommen sollte, behält sich VIP Tours Cabo Verde das Recht vor, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu annullieren bzw. ein Ersatzangebot zu erstellen, welches auch im Preis vom ursprünglichen Angebot abweichen kann. Dem Kunden steht es frei, dieses Ersatzangebot innerhalb neu festgelegter Frist anzunehmen oder auszuschlagen. Sollte der Kunde das neue Angebot nicht annehmen, erhält er eventuell geleistete Anzahlungen umgehend zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
7.3. Programmänderungen
7.3.1.1 VIP Tours Cabo Verde – und in deren Vertretung in diesem Fall auch der Reiseleiter bzw. Wanderführer – haben das Recht, auch während der Reise einzelne Programmpunkt aus plausiblen Gründen zu ändern, wenn dies z.B. die Wettersituation, der Zustand der Wege, Flugzeitenänderungen oder geänderte Öffnungszeiten erfordern. Die Ausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen Reiseablauf im Detail festzulegen.
7.3.1.2 Des Weiteren kann der Reiseleiter, nach Absprache mit den RTN und mit VIP Tours Cabo Verde, auch einzelne Programmpunkte abändern, wenn dies auf Wunsch und im Einvernehmen mit den RTN oder in deren Interesse geschieht. Sollten durch die Änderung evtl. zusätzliche Kosten entstehen, muss der RTN vorab darüber informiert werden und sein Einverständnis dazu geben, diese selbst zu tragen.
7.3.2 Muss VIP Tours Cabo Verde eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von VIP Tours Cabo Verde eine Rückvergütung.
7.4 Rücktritt von VIP Tours Cabo Verde vor oder nach Antritt der Reise
7.4 .1 Ausschluss eines RTN im Rahmen einer Gruppenreise
VIP Tours Cabo Verde wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der RTN im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der RTN, sofern ihn ein Verschulden trifft, VIP Tours Cabo Verde gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des RTN.
7.4.2. VIP Tours Cabo Verde ist berechtigt eine Reise wegen der “Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung“ abzubrechen oder abzusagen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Wanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen usw.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen seitens VIP Tours Cabo Verde, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern zu tragen.
7.5. In allen Fällen, in denen ein Haftungsanspruch besteht, beschränkt sich die Haftung von VIP Tours Cabo Verde auf maximal die Höhe des Reisepreises.
8. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
8.1. Mitwirkungspflicht – Mitteilung von Mängeln
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der RTN Abhilfe verlangen. Der RTN ist verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich der Reiseleitung oder einem anderen Repräsentanten von VIP Tours Cabo Verde mitzuteilen. Kommt der RTN dieser Pflicht nicht nach, entfällt jeder Anspruch auf Entschädigung. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche des RTN anzuerkennen. Der RTN hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der RTN erklärt sich damit einverstanden, dass ihm VIP Tours Cabo Verde an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des RTN findet, erbracht wird.
8.2. Ansprüche hat der RTN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
VIP Tours Cabo Verde ist ein unter Reg. No. 92/2008 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Paul/Santo Antão, Cabo Verde. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und VIP Tours Cabo Verde ist ausschließlich kapverdisches Recht anwendbar. Klagen gegen VIP Tours Cabo Verde können nur am Firmensitz in Paul angebracht werden. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir jedoch bestrebt, zwischen Ihnen und uns eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
AGB Stand 01.06.2014
VIP Tours Cabo Verde, Paul, 01.06.2014